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Corona Informationen
für Unternehmen
Als Service bieten wir aus aktuellem Anlass eine Übersicht über die aktuellen staatlichen und bundesländerspezifischen Fördermöglichkeiten, wo man sie findet.
#BitteBleibenSieGesund
Gewerbe
Haftpflicht
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gewerbe-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht. Doch im Fall der Fälle kann sie das "Leben" Ihres Betriebs retten.
Als Unternehmer/-in sind Sie vielen Haftungsrisiken ausgesetzt:
Schäden, die Mitarbeiter verursachen, fehlerhafte Produkte, die beim Endverbraucher/Kunden zu einem Schaden führen, Abhandenkommen von Sachen von Betriebsangehörigen oder Besuchern und vieles mehr.
Die Gewerbe-Haftpflichtversicherung greift in solchen Momenten und bietet einen umfassenden Haftpflichtschutz für Ihren Betrieb.
Strategie "Personal gewinnen & halten"
Fast alle grossen Unternehmen nutzen es - und sie wissen warum. Die Kleineren und Mittleren zumeist noch nicht. Ein attraktiver Arbeitgeber sorgt sich um das Wohl seiner Angestellten. Ein tolles "Wir kümmern uns"-Argument für unter 44€ pro Monat und Mitarbeiter! Unbedingt machen!
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Am besten machen wir Ihnen einfach das bessere Angebot.
Corona FAQ - Empehlungen, Fakten & Förderungen
Organisatorische Fragen
Wie sollen sich Heimkehrer aus Urlaub in "Risikoregionen" verhalten?
Da inzwischen immer klarer ist, wie Infektionsketten verlaufen, muss sich bitte jeder, der aus den offiziellen Risikogebieten ( lt. Robert Koch-Institut ) sowie Österreich und der Schweiz kommt, in eine zweiwöchige freiwillige häusliche Quarantäne begeben.
Als Risikogebiete gelten aktuell (02.04.2020):
-
Ägypten: ganzes Land
-
Frankreich: ganzes Land
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Iran: ganzes Land
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Italien: ganzes Land
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Niederlande: ganzes Land
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Österreich: ganzes Land
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Schweiz: ganzes Land
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Spanien: ganzes Land
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Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
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USA: ganzes Land
-
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: ganzes Land
Sofern keine Krankheitsanzeichen vorliegen, ist die Tätigkeit - soweit möglich – mobil von zu Hause fortzusetzen. Beim Auftreten von Symptomen, besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Arzt oder den örtlichen Gesundheitsbehörden und informieren Ihre Personalverantwortlichen.
Welche Regelung gilt für Dienstreisen?
Dienstreisen sollen nur unternommen werden, wenn sie zwingend erforderlich sind – und dann bei Anreise mit dem Auto. Reisen mit dem Zug oder mit dem Flugzeug sind aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr im Kontakt mit anderen Reisenden nicht sinnvoll.
Welche weiteren Finanzhilfen für selbstständige gibt es in der Corona-Zeit?
Hilfe ist an vielen verschieden Stellen möglich, bspw. von Krankenkassen, Banken, Finanzämtern, der Agentur für Arbeit und vielen mehr. Hilfsmaßnahmen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Zusätzliche Informationen/Ratschläge für ihre Region finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.
Finanzamt:
Steuerliche Liquiditätshilfen können in Form von Stundung von Steuerzahlungen, Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung erfolgen.
Genauere Informationen diesbezüglich finden Sie hier:
Falls Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Finanzamt.
Ein Musterantrag finden Sie unter folgendem Link:
Bundesagentur für Arbeit:
Sollten Sie über Angestellte - bspw. Assistenten - verfügen, können Sie sich bezüglich Kurzarbeitergeld an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Sie können diesen Anspruch nutzen, falls es Ihnen aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist, Ihre angestellten voll zu beschäftigen.
Als AG müssten Sie anteilig den Lohn, basierend auf den tatsächlich gearbeiteten Stunden, zahlen. Der Lohn wird durch die Bundesagentur für Arbeit mit 60 % des ausgefallenen pauschalisierten Nettogehalts aufgestockt. Um diese Leistung beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
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Vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltverluste von mind. 10 % für mind. 10 % der Mitarbeiter
-
Unabwendbares Ereignis und unvermeidbarer Arbeitsausfall
-
Kurzarbeitsklausel in den Arbeitsverträgen - wenn nicht vorhanden, ist eine Vertragsergänzung oder entsprechende Ergänzungsvereinbarung möglich
Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit das Kurzarbeitergeld online zu beantragen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Krankenkasse:
Es besteht die Möglichkeit, eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge anzufragen. Hierzu müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Eine Stundung ist nach § 76 SGB IV nur dann möglich, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
Falls Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen müssen, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse.
Banken:
Eine bundesweite Anlaufstelle für einen Kredit ist die KfW. Die KfW lockert dafür ihre Zugangsbedingungen und Konditionen. Beachten Sie hierbei bitte, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt!
Zusätzlich gibt es von Bundesland zu Bundesland von diversen Banken unterschiedliche Kreditmöglichkeiten.
Überprüfen Sie bitte selbst, sofern Sie einen Kredit benötigen, welche Banken in ihrem Bundesland am besten für Sie geeignet sind. Wir empfehlen Ihnen, sich für eine kompetente Beratung an Ihre Hausbank zu wenden.
Soforthilfe der Bundesregierung:
Die Bundesregierung hat, für alle durch die Corona-Krise geschädigten Unternehmen und Solo-Selbstständigen, Soforthilfen beschlossen. Die Hilfen staffeln sich nach der Anzahl an Mitarbeitern.
Zusätzlich bieten die einzelnen Bundesländer eigene Soforthilfen an. Die Soforthilfen der Bundesregierung sind grundsätzlich mit anderen Hilfsmaßnahmen kombinierbar, Überkompensationen sind jedoch zurückzuzahlen. Beachten Sie hierbei bitte auch, dass bei der Steuerveranlagung für die Einkommens- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt wird.
Genaueres dazu können Sie hier nachlesen:
Sonstiges:
Sollten Sie im Zuge der Corona-Epidemie aufgrund einer behördlichen Anordnung nach §56 IfSG ihren Betrieb schließen/ruhen lassen müssen, können Sie von der entsprechenden Behörde einen Ersatz der nicht gedeckten Betriebsausgaben "in angemessenem Umfang beantragen".
Bitte beachten Sie hierbei, dass für diesen Anspruch
a) ein Verbot von
b) der zuständigen Behörde
c) nach §56 IfSG
ausgesprochen werden muss. (Sollte der Betrieb aufgrund anderer Gründe ruhen müssen, sind sie nicht anspruchsberechtigt)
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, wenn Sie Hilfen beantragen (vor allem bei Banken), im Voraus bereits aussagekräftige Dokumente anzufertigen, die eine Hilfe rechtfertigen. Diese sollten enthalten:
-
Unterlagen die darstellen, dass Sie sich vor dem Corona-Virus nicht in Schwierigkeiten befunden haben (am besten BWA und/oder Jahresabschlüsse inkl. 31.12.2019),
-
eine kurze Beschreibung, inwieweit ihr Geschäft von der Corona-Krise betroffen ist und
-
eine Abschätzung Ihres Liquiditätsbedarfes zur Deckung der laufenden Fixkosten.
Welche regionalen Unterstützungsangebote gibt es darüber hinaus?
Baden-Württemberg
-
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt von Corona betroffene mit Bürgschaften.
https://www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise -
Die L-Bank bietet einen Liquiditätskredit zur Überbrückung von Engpässen an.
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html -
Alle Informationen bezgl. des Soforthilfeprogramms, sprich zum Ablauf, zur Staffelung, zum Antrag usw. finden Sie unter folgendem Link: Der Antrag wird voraussichtlich in dieser Woche verfügbar sein.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/ -
Den ausgefüllten Antrag können Sie online hier einreichen: https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen
Bayern
-
Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt von Corona betroffene mit Liquiditätshilfen.
https://www.bb-bayern.de/corona-krise/ -
Bei der LfA kann man einen Universalkredit, einen Akutkredit oder eine Bürgschaft beantragen.
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php -
Die Soforthilfe in Bayern richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. Der Ansprechpartner ist das bayrische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Fragen zu Abläufen, Staffelungen usw. finden Sie hier
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin
-
Bei Liquiditätsengpässen aufgrund von Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen usw. können Sie sich an die „Liquiditätshilfen BERLIN“ von der Investitionsbank Berlin (IBB) wenden.
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html -
In Berlin richtet sich das Soforthilfepaket II an kleine Unternehmen. Bei max. 5 Beschäftigten beträgt der Zuschuss 5.000 EUR. Für die Soforthilfe II wenden Sie sich an die Investitionsbank Berlin. Genaueres finden Sie hier:
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
Online-Antrag: https://ibb.queue-it.net/?c=ibb&e=03
Brandenburg
-
Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt von Corona betroffene mit Liquiditätshilfen.
https://www.bbimweb.de/corona-mehr-unterstuetzung-fuer-kmu/ -
Für die Soforthilfe Corona Brandenburg wenden Sie sich an Investitionsbank des Landes Brandenburg. Für genauere Informationen wie Konditionen, Ablauf, Staffelung, Anträge usw. folgen Sie diesem Link: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
-
Der Ablauf des Antragverfahrens ist hier genau erläutert:
https://www.ilb.de/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit-programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/verfahrensablauf-antragstellung-soforthilfe-corona-brandenburg.pdf
Bremen
-
Als zentraler Ansprechpartner in Bremen steht ihnen die BAB (Bremer Aufbau Bank) zur Verfügung. Für Liquiditätsbedarfe unter 50.000 EUR, die von der jeweiligen Hausbank nicht finanziert werden, können Betroffene direkt bei der BAB Task-Force eine Anfrage für einen Betriebsmittelkredit (Corona-Krise) stellen.
https://www.bab-bremen.de/stabilisieren/beratung/task-force.html -
Zusätzlich können Soforthilfen in Höhe von 5.000 EUR beantragt werden (in Einzelfällen bis zu 20.000 EUR. Erfordert jedoch einen Nachweis).
Antragsberichtigt sind jene, die weniger als 10 Mitarbeiter haben und weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz sowie Solo-Selbstständige.
Die Soforthilfe in Bremen muss nicht zurückgezahlt werden. Gewährte Zuschüsse dienen als Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Realisierung anderer Ansprüche. Im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z. B. des Bundes) sind die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen.
Genauere Infos finden Sie hier: https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html
Das entsprechende Antragformular finden Sie hier: https://www.bremen-innovativ.de/wp-content/uploads/2020/03/Antrag-BAB-Corona-Soforthilfe-Programm_v1.pdf -
Ansprechpartner bzgl. Bürgschaften ist die Bürgschaftsbank Bremen
http://www.buergschaftsbank-bremen.de/
Hamburg
-
Die IFB Hamburg bietet folgende Hilfsmöglichkeiten an:
-
a) Die Hamburger Corona Soforthilfe: Hier können Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 2.500 EUR bis max. 25.000 EUR erhalten. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden! Voraussetzungen dafür sind, dass Sie von den städtischen Corona-Allgemeinverfügungen betroffen sind und unmittelbar in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind!
-
b) Rettungsdarlehen
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen -
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt von Corona betroffene mit Bürgschaften.
https://www.bg-hamburg.de/aktuell/corona-virus-infos-fuer-unternehmen/
-
Hessen
-
Die WI-Bank in Hessen bietet Kapital für Kleinunternehmen und Bürgschaften an.
https://www.wibank.de/wibank/corona -
Gleiches bietet die Bürgschaftsbank Hessen an.
https://bb-h.de/corona/ -
Ausführliche weitere Möglichkeiten stellt das Land Hessen in diesem Schaubild vor:
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/foerderprogramme_im_ueberblick_hochformat_querformat_20200131.pdf -
Hessen stockt das Hilfsprogramm des Bundes noch zusätzlich auf. Die Hilfen müssen Sie online beim Regierungspräsidium Kassel beantragen.
Die genaueren Modalitäten und eine Anleitung/Checkliste finden Sie hier:
https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Den Antrag können Sie hier online stellen: https://portal-civ-cor.ekom21.de/civ-cor.public/start.html?oe=00.00.RPKS.CH.SH&mode=cc&cc_key=SoforthilfeCorona
Mecklenburg-Vorpommern
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet rückzahlbare Zuschüsse als Hilfsprogramm für Unternehmen an.
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Ein Darlehen bis 200.000 EUR ist zinsfrei.
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Darlehen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR sind nur im ersten Jahr zinsfrei.
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Die Darlehen haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Das erste Jahr ist tilgungsfrei.
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Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Anträge stehen voraussichtlich ab 1. April zur Verfügung.
-
Genaueres können Sie hier nachlesen: https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html
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Zusätzlich steht die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfsmaßnahmen zur Verfügung. Genaueres können Sie hier nachlesen:
https://www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/ueber_die_bmv/05_meldungen_veranstaltungen/meldungen/Schnelle-Buergschaftshilfen-in-der-Corona-Krise.html -
Auch beim Landes Förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern können Hilfen beantragt werden. Näheres ist hier nachzulesen:
https://www.lfi-mv.de/meldungen/antragstellung-fuer-die-corona-soforthilfe-ab-sofort-moeglich/index.html
Antrag: https://www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/foerderungen/corona-soforthilfe/download-coronahilfe/Antrag-Coronahilfe-Maerz-2020.pdf
Niedersachsen
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Die Soforthilfe vom Land Niedersachsen ist bei der NBank zu beantragen und staffelt sich je nach Anzahl der Mitarbeiter:
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Bis 5 Beschäftigte = 3.000 EUR
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Bis 10 Beschäftigte = 5.000 EUR
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Genaueres können Sie hier nachlesen: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faqs-186294.html
Den Online-Antrag können Sie hier bei der NBank stellen: https://www.soforthilfe.nbank.de
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Die Bürgschaftsbank Niedersachsen unterstützt von Corona betroffene mit Bürgschaften.
https://www.nbb-hannover.de/ueber-uns/aktuelles/coronavirus/
Nordrhein-Westfalen
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Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen (bspw. um Gehälter und Fixkosten zu zahlen) können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.
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Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.
https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/ -
Das Land NRW bietet nur Soforthilfen für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, steht nur die Soforthilfe des Bundes zur Verfügung. Genaueres können Sie hier nachlesen: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleinunternehmen-nordrhein-westfalen-ergaenzt-zuschuesse-des?fbclid=IwAR0FbRsYzCVqnzODq2GZv_nAXgfF3C7GG2GQ5tmAgitCNOTpcdlDiIvjvtg
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Den Online-Antrag für die Soforthilfen in NRW finden Sie hier:
https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=75371187CA482A7AA45B
Rheinland-Pfalz
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Die Soforthilfemaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz sehen wie folgt aus:
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a) Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Mitarbeiter
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9.000 EUR Zuschuss aus dem Bundesprogramm
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10.000 EUR Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
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Insgesamt max. 19.000 EUR Soforthilfe möglich
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b) Selbstständige und Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter
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15.000 EUR Zuschuss aus dem Bundesprogramm
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10.000 EUR Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
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Insgesamt max. 25.000 EUR Soforthilfe möglich
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Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das Sofortdarlehen hingegen schon!
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Die Soforthilfen können über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt werden. Es werden aktuell nur Anträge im Onlineformat akzeptiert. Genaueres erfahren Sie hier: https://isb.rlp.de
Den Antrag zum Download finden Sie hier: http://isb.westus.cloudapp.azure.com/
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-
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz biete auch weiterhin Ihre Programmdarlehen an. Informationen darüber finden Sie hier: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html
Saarland
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Die Soforthilfe im Saarland kann jeder beantragen der bis zu 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt und max. 700.000 EUR Umsatz oder max. 350.000 EUR Bilanzsumme im Jahr vorweist. Die Soforthilfe muss voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden. Die Soforthilfe beträgt zwischen 3.000 EUR und 10.000 EUR. Weitere Informationen und die Vorgehensweise zur Antragstellung finden Sie hier: https://www.saarland.de/254842.htm
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Antrag_Soforthilfe.pdf -
Bei der Investitionsbank Saarland ist es möglich den Liquiditätshilfekredit "Sofort-Kredit-Saarland" zu beantragen (voraussichtlich ab Ende März möglich). Eine Checkliste aller dafür benötigten Unterlagen finden Sie hier: https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Presse/Checkliste_einzureichende%20Unterlagen_NEU_2020_03_20.pdf
Sachsen
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Die sächsische Förderbank stellt zinslose Darlehen zur Verfügung. Für Beratung und Antragung wenden Sie sich an die sächsische Förderbank. Eine Übersicht der Voraussetzungen, Konditionen und Ablauf finden Sie hier: https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.pdf
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Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt von Corona betroffene mit Bürgschaften.
http://www.bbs-sachsen.de/buergschaften/express-liquiditaet/
Sachsen-Anhalt
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Für das Soforthilfeprogramm in Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zuständig. Für eine genaue Übersicht über die Hilfen und den Ablauf folgen Sie diesem Link: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: https://www.ib-sachsen-an-halt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Wirtschaft/Corona-Soforthilfe_Antrag_AN-0-123.pdf
Schleswig-Holstein
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Für Liquiditäts- und Soforthilfen berät die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Die Antragstellung für die Soforthilfen erfolgt ebenfalls über die Investitionsbank Schleswig-Holstein:
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Anträge können online gestellt werden: https://www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/antrag-auf-gewaehrung-einer-soforthilfe/ -
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt von Corona betroffene mit Bürgschaften.
https://www.bb-sh.de/news/corona-virus-so-hilft-die-buergschaftsbank/
Thüringen
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Der Ansprechpartner für das Soforthilfeprogramm ist die Thüringer Aufbaubank. Die Höhe der Soforthilfe spielt sich zwischen 5.000 EUR und 30.000 EUR ab. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck -
Die Bürgschaftsbank Thüringen unterstützt von Corona betroffene mit Bürgschaften.
https://bb-thueringen.de/wp-content/uploads/2020/03/Infoblatt_Coronavirus-1.pdf
In Eigener Sache / für unsere Kunden:
Sie haben Sorgen, Ihre Versicherungsbeiträge
eine Zeit lang nicht zahlen zu können?
Diese Sorgen können wir gut nachvollziehen und arbeiten deshalb intensiv an Lösungen/Angeboten für unsere Kunden, die durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise finanziell stark betroffen sind.
Im Sinne von Einfach. Menschlich. werden wir hier sicher Regelungen finden, die dies angemessen berücksichtigen.
Aktuell: Kontaktieren Sie uns! Gerne organisieren wir eine Stundung Ihrer Beiträge, bis sich Ihre Unternehmung von der aktuellen Situation erholt hat!
Qualifiziertes Personal gewinnen, halten und überzeugen!
Betriebliche Altersvorsorge ist gut, richtig, wichtig und wird
bereits von vielen Unternehmen betrieben.
Doch was könnte man noch tun, um aktiven und potentiellen Mitarbeitern zu zeigen, dass man sie als Person Schätzt, und um ihr Wohlergehen ernsthaft Besorgt ist, dass man bereit ist, Verantwortung zu tragen, auch wenn es einem von "Ihren Jungs und Mädels" gerade einmal nicht so gut geht?
Unser Ansatz: Die betriebliche Krankenversicherung, bKV.
Machbar für Unternehmen ab fünf Mitarbeiter,
für Unternehmen ab 20 Mitarbeiter sogar OHNE GESUNDHEITSFRAGEN.
Zu teuer? - Quatsch. Ist es nicht.
Überlegen wir:
Sie planen, Ihren Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung in Höhe von 3% zukommen zu lassen. Nett von Ihnen. Das Finanzamt bedankt sich im Namen Ihrer Mitarbeiter. Wieviel kommt davon wirklich netto bei ihnen an?
Denken wir neu:
Es besteht die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuwendungen bis zu 44€ pro Monat zukommen zu lassen, die man auch noch als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen kann.
Was glauben Sie, würde ein Mitarbeiter sagen, der, im Rahmen dieses Beitrages, als gesetzlich Krankenversicherter auf einmal bei stationären Krankenhausaufenthalten Privatpatient mit freier (Chef-) Arztwahl wäre und zusätzlich noch 1.500€ Budget pro Jahr zur Verfügung hätte, die er beim Zahnarzt für hochwertige Füllungen oder Zahnersatz zur Verfügung hätte?
ECHTE Nutzen, schneller gesund ... und bei teuren Zahnbehand- lungen einfach so mitmachen zu können, ist schon etwas besonderes.
Vielleicht ein Grund, nicht zum Mitbewerb zu gehen? Dieses "Feature" wird sicherlich Erwähnung finden, wenn im Freundeskreis über Arbeitgeber gesprochen wird!
Die beste Werbung die Sie bekommen können: zufriedene Mitarbeiter!
Wir beraten Sie gerne!
Hier die beiden Tarife erklärt:
Tarif 1: Krankenhaus komfort
Leistungen:
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Unterbringung im Zweibettzimmer
-
privatärztliche Behandlungen (Freie Arztwahl, Chefarzt oder Spezialist)
-
auch für ambulante Operationen im Krankenhaus (nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse)
Die Vorteile für den Arbeitnehmer:
-
Erlebbare Vorteile als Privatpatient im Krankenhaus durch Behandlung
-
Schnellere und angenehmere Genesung durch Komfort bei derUnterbringung
-
Keine Gesundheitsprüfung, sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind
-
Verzicht auf die üblichen Wartezeiten, Leistungsanspruch von Beginn an
Die Vorteile für den Arbeitgeber:
-
Anspruch Ihres Mitarbeiters auf beste medizinische Versorgung durch Spezialisten
-
Versorgung nach den besten und modernsten Behandlungsmethoden
-
Schneller Zugang zu Top-Versorgung in dem für die Behandlung am besten geeigneten Krankenhaus – damit notwendige Krankenhausaufenthalte möglichst kurz und für den Mitarbeiter komfortabel gestaltet werden
-
Schnellere und nachhaltigere Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
Preis für Beitrag inklusive Beitragsbefreiung: 22,20 EUR
Beitragsbefreiung:
Kein zusätzlicher Aufwand durch An- und Abmeldungen aufgrund persönlicher Ereignisse bei Mitarbeitern, denn der Anspruch aufLeistungen bleibt auch bestehen bei:
-
Bezug von Elterngeld (max. 12 Monate pro Kind),
-
Pflege- und Familienpflegezeit (max. 6 Monate pro Pflegezeit) sowie
-
Länggerer Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag (zeitlich unbegrenzt)
Tarif 2: Zahn-Budget 1.500
Leistungen:
Der Mitarbeiter kann auf ein jährliches Zahnbudget zurückgreifen, welches für Leistungen im Bereich Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie (nach Unfällen) genutzt werden kann. Das
Budget hierfür beträgt in diesem Tarif 1.500 EUR im Jahr und wird zu 100% erstattet.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer:
-
Modernste Möglichkeiten der Zahnprophylaxe
- Für PKV und GKV versicherte Personen gleichermaßen geeignet
-
Einfacher Abrechnungsprozess – Leistungsbeleg über App einreichen
-
Umfassendes und kundenorientiertes Produktkonzept – verständlich mit einem hohen Praxisnutzen
-
Keine Gesundheitsprüfung
-
Verzicht der üblichen Wartezeiten
Die Vorteile für den Arbeitgeber:
-
Sie sind in den Abrechnungsprozess nicht eingebunden und haben somit keinen zusätzlichen Aufwand
-
Günstige monatliche Einheitsbeiträge
-
Einfaches und verständliches Produktkonzept – immer 100% Leistung
Preis für Beitrag inklusive Beitragsbefreiung: 20,90 EUR
Beitragsbefreiung:
Kein zusätzlicher Aufwand durch An- und Abmeldungen aufgrund persönlicher Ereignisse bei Mitarbeitern, denn der Anspruch aufLeistungen bleibt auch bestehen bei:
-
Bezug von Elterngeld (max. 12 Monate pro Kind),
-
Pflege- und Familienpflegezeit (max. 6 Monate pro Pflegezeit) sowie
-
Länggerer Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag (zeitlich unbegrenzt)
Fasst man nun beite Tarife zusammen
Tarif 1 (22,20 EUR) + Tarif 2 (20,90 EUR) = 43,10 EUR
... erhält man für wirklich "kleines Geld" ein grossartiges Werkzeug, eine echte Hilfe und eine wirklich wertschätzende Anerkennung von Mensch zu Mensch.
Gewerbe-Haftpflichtversicherung - Ihre "Upsi! - Versicherung"
Als Inhaber eines Unternehmens sind Sie vielen Haftungsrisiken ausgesetzt und müssen ggf. für Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geradestehen.
Egal wie sorgsam Sie und Ihre Mitarbeitern sich verhalten, ein Unfall kann immer passieren.
Mit einer Gewerbe-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Ansprüchen aus Sach- oder Personenschäden. Dies gilt für Ihren beruflichen, auf Wunsch auch gerne für Ihren privaten Alltag.
So versichern Sie u. a. die Beschädigung, Vernichtung und das Abhandenkommen von Sachen Ihrer Kunden.
Berechtigte Ansprüche werden durch die Barmenia problemlos ersetzt. Bei unberechtigten Ansprüchen übernimmt die Barmenia für Sie die Auseinandersetzung mit dem Anspruchsteller, führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für Sie und trägt die anfallenden Kosten.
Gewerbe-Cyberrisiko-Versicherung - Keine leichte Beute mehr sein!
Was wird versichert?
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass elektronische Daten (einschließlich Software/Programme) und informationsverarbeitende Systeme, die Sie für Ihre betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit nutzen, durch eine Informationssicherheitsverletzung beeinträchtigt werden.
Das gilt auch, wenn Sie sich eines externen Dienstleisters bedienen (z. B. Cloud-Dienstleister, externe Rechenzentren, Outsourcing-Provider).
Mitversichert sind auch Schäden, die als Folge eines Ausfalls, einer Unterbrechung oder Störung der Dienstleistung entstehen.
Eine Beeinträchtigung von Daten und IT-Systemen kann erhebliche finanzielle Folgen haben, für die die Cyberrisiko-Versicherung mit diesen Leistungsbausteinen eintritt:
Über welche Risiken reden wir?
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Hacker erbeuten Patientendaten
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Angriff auf das IT-System legt Produktion lahm
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Malware verschlüsselt und blockiert Zugang zur eigenen IT
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Trojaner spähen aus und nutzen Informationen gegen Sie
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Aussperung aller Arbeitsplätze von der Firmen IT
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Anhand von Kundendaten und -Formularen werden fingierte Rechnungen erstellt
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Waren werden in fingierten Online-Shops angeboten und nicht geliefert
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Entwendete Personendaten werden zur Eröffnung von Kundenkonten benutzt
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Handys werden "unterwegs" ausgelesen, gehackt und verbreiten schädlichen Code im Firmennetzwerk
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Social-Media-Links führen auf Fake-Seiten und installieren Schadsoftware auf dem PC
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Auf gekaperten Laptops mit Kamera werden unbemerkt Videos aus Ihrem Privatleben aufgezeichnet
Und viele, viele mehr ... die Methoden der Cyber-Kriminellen werden immer ausgeklügelter. Das Risiko wächst stetig.
Gewerbe-Sachversicherung / Firmen-Inhaltversicherung -
die Grundlage zum Schutz Ihrer Betriebsausstattung
Die Geschäftsausstattung ist ein existenzieller Bestandteil fast jeder Selbstständigkeit.
Je nach Gewerbe benötigt man eine funktionelle Büroeinrichtung, wertvolle technische Maschinen, ansprechende Verkaufsräume, umfangreiche Waren und Vorräte und vieles mehr.
Das investierte Geld kann jedoch schnell durch unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus verloren gehen.
Mit der einer intelligent geplanten Gewerbe-Sachversicherung kann ein daraus resultierender finanzielle Verlust aufgefangen werden.