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Rente reicht nicht

Die staatliche Rente wird nicht reichen, um Ihren

gewohnten Lebensstandard beizubehalten.

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Mal ganz ehrlich gefragt:

Wann haben Sie zum letzten mal irgendetwas positives über das deutsche Rentensystem gehört?

"Lange nichts mehr.", "Eigentlich noch nie.", "Was soll man denn da gutes hören?"

Fazit: Das System ist "gut gemeint" aber für die Bevölkerungsentwicklung, die sich tatsächlich ergeben hat, schlicht nicht zweckmässig.

Warum ist das so?

Betrachten wir hierzu einmal die Bevölkerungsentwicklung vom Jahr 1910 bis zum Jahr 2050:

Und was bedeutet das?

Als man damit begann, sich Gedanken über das Thema Altersabsicherung zu machen, gab es viel mehr Familien mit deutlich mehr Kindern als es aktuell der Fall ist. Zudem wurden die Menschen aufgrund schlechterer Lebensumstände (Ernährung, medizinische Versorgung, ungesunde Lebensweise, harte körperliche Arbeit, etc.) einfach im Durchschnitt nicht so alt, wie wir heutzutage.

Damals wurde das Modell des "Generationenvertrages" entwickelt, welches besagt, dass die Jungen durch Ihre Rentenbeiträge die Altersversorgung der Alten gewährleisten.

Und in Zukunft?

 

Das Einkommen von weniger Beitragszahlern, wird auf eine steigende Anzahl von Empfängern verteilt.

Da die jeweils zur Verfügung stehenden Beiträge auf die aktuellen Rentenbezieher verteilt werden, wird das Rentenniveau stetig weiter sinken.

 

​​Hier ein vereinfachtes Zahlenbeispiel:

1972: 4,2 Beitragszahler zahlen je 500 Geldeinheiten ein, somit erhält ein Rentenempfänger 2.100 Geldeinheiten Rente.

2031: 1 Beitragszahler zahlt je 500 Geldeinheiten ein, somit erhält ein Rentenempfänger 500 Geldeinheiten Rente.

Upsi. Und jetzt?

Bitte schauen Sie, sofern Sie schon einen erhalten haben, einmal auf Ihren Rentenbescheid. Selbst der Staat weist darauf hin, dass die Rentenentwicklung zurzeit nicht optimal gelöst ist und das man tunlichst zusätzlich eigene Vorsoge tätigen sollte.

Prognose:

Rechnen Sie damit, dass Sie, wenn Sie ungefähr im Jahr 2040 Rente beziehen werden, nur etwa die Hälfte bis zu einem Drittel der Rentenleistung im Vergleich zum Jahr 1972 erhalten werden.

Was kann ich tun und was muss ich tun?

Eigenes Kapital aufbauen. Fangen Sie bitte früh an, jeden Monat mindestens 100 Euro zurück zu legen und erhöhen Sie den Betrag sobald sich ihre Finanzielle Situation positiv verbessert. Vor allem aber: Halten Sie es durch.

Nur Sie selbst haben es in der Hand, Niemand sonst. Ein Rentnerleben kann ganz schön lange dauern ... im Durchschnitt werden wir in Deutschland 80,64 Jahre alt. (Quelle: Weltbank)

Und wie?  Gibt es Möglichkeiten?

Eindeutig ja. Je nach Ihren persönlichen Vorlieben und Risikobereitschaft lässt sich das Problem beheben. Voraussetzung dafür ist, früh genug anzufangen, damit zum einen die monatlichen Beiträge so gering wie möglich ausfallen können, um zu Rentenbeginn einen definierten Kapitalwert zur Verfügung zu haben. Zum anderen hat eine Laufzeit von mehr als 12 Jahren den steuerlichen Vorteil, dass nur die Hälfte der Erträge versteuert werden müssen.

Im folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die von uns angebotenen Varianten:

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Quelle: Barmenia Vorsorge Checkup

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Dass kann beispielsweise eine interessante Option sein, wenn Sie zu Rentenbeginn über einen hohen Geldbetrag verfügen, der bis zum Ende Ihres Lebens reichen muss.

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Die Kapitaloption, was ist das genau?

Mit der sogenannten Kapitaloption ist es möglich, das vorhandene Vertragsguthaben während des Rentenbezugs und bis zum 85. Lebensjahr vollständig oder teilweise auszahlen zu lassen:

 

  • wird nur ein Teil des Guthabens entnommen, wird die lebenslange Rente entsprechend angepasst und weiter gezahlt

  • wird das komplette Guthaben entnommen, wird damit auch die lebenslange Rentenzahlung beendet

 

Mit der Kapitaloption bieten wir Ihnen somit eine wesentlich bessere Verfügbarkeit über das Vertragsguthaben und deutlich mehr Flexibilität als viele Mitwettbewerber. Die Kapitaloption macht die Barmenia PrivatRente Sofort daher besonders empfehlenswert.

Der "Rentenvorschuss": Vorauszahlung auf noch ausstehende Rentenzahlungen

Alternativ können Sie sich – wenn eine Rentengarantiezeit (also eine vom Leben der versicherten Person unabhängige Mindestlaufzeit der Rente) vereinbart ist – die noch ausstehenden Renten aus der Rentengarantiezeit in einer Summe auszahlen lassen.

 

Dies ist "quasi" ein Rentenvorschuss, dessen maximale Höhe von der verbleibenden Rentengarantiezeit abhängt. Durch unsere besonders langen Rentengarantiezeiten erhöhen Sie Ihren finanziellen Spielraum.

 

Nach Ablauf der Rentengarantiezeit setzt die Rentenzahlung an Sie wieder ein.

Glückliche Frau
stolz Großeltern
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Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit kostet im Übrigen nicht viel. Die Barmenia gibt Ihnen dafür mit der Rentengarantiezeit das Versprechen auf eine zeitliche Mindestzahlung der Rente.

Steuerliche Behandlung

Die Rentenzahlungen unterliegen einer begünstigten Versteuerung. Sie müssen nicht voll versteuert werden, sondern nur mit einem verminderten Ertragsanteil. Dieser richtet sich nach Ihrem Alter bei Rentenbeginn. Die Beiträge zur Privaten Rentenversicherung können steuerlich nicht geltend gemacht werden

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Barmenia PrivatRente "Rürup"

Die Barmenia BasisRente bietet eine erstklassige Möglichkeit, den den Ruhestand finanziell abzusichern und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Bei dieser Rentenform unterstützt Sie der Staat bei Aufbau Ihrer Altersvorsorge durch die Möglichkeit, die Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben anzusetzen.

Die Bermenia bietet für diese Vorsorgeform zwei alternative Produkte an: Basisrente Index und Basisrente Invest. (Siehe oben)

Glückliche ältere Paare,
Gemeinsam im Garten

Für wen ist die Barmenia BasisRente interessant?

 

  • Selbstständige und Besserverdiener, die die Beiträge für diese Form der Altersvorsorge steuerlich absetzen möchten

  • Ehepaare, da bei gemeinsamer Veranlagung der doppelte Höchstbeitrag beim Sonderausgabenabzug gilt

 

Steuerliche Behandlung:

Die Beiträge sind als Sonderausgaben schrittweise abzugsfähig von 60 % in 2005 bis 100 % in 2025 (steuerfreier Anteil aus max. 24.305 EUR bzw. 48.610 EUR Vorsorgeaufwendungen).

 

Die Leistungen aus der Barmenia BasisRente werden schrittweise nachgelagert besteuert, der steuerpflichtige Anteil für jeden Rentnerjahrgang steigt von 50 % in 2005 bis auf 100 % in 2040.

 

Der verbleibende steuerfreie Anteil wird als EUR-Betrag festgeschrieben und bleibt lebenslang bestehen.

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FörderRente Riester

 

Riester-Rente mit der Barmenia FörderRente Index

Als Ausgleich für die Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber die so genannte Riester-Rente eingeführt.

Bei der Barmenia FörderRente Index unterstützt der Staat Sie bei dem Aufbau der Altersvordorge durch Zulagen und der möglichkeit, eines Sonderausgabenabzugs bei der Einkommenssteuerveranlagung.

Wer wird gefördert?

 

  • alle Arbeitnehmer und Auszubildende

  • Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • Beamte, Soldaten und Richter

  • pflichtversicherte Selbstständige

  • Kindererziehende in den ersten 3 Jahren

  • sonstige Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • deren Ehegatten/Lebenspartner, auch wenn diese nicht selbst zum geförderten Personenkreis gehören

  • Empfänger von ALG I und II (Harzt IV)

Die staatliche Förderung im Einzelnen

Ihre jährlichen Zulagen sind abhängig von Ihrem geleisteten Eigenbeitrag, vom Familienstand, der Anzahl Ihrer Kinder und Ihrem Einkommen:

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Bedingung für den Erhalt der Zulage:

 

Die Zulagen erhalten Sie in voller Höhe, wenn Sie 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (abzüglich Ihrer Zulagen) als Eigenbeitrag in die Barmenia FörderRente investieren. Unterschreiten Sie diesen Beitrag, erhalten Sie eine entsprechend reduzierte Zulage.

Steuerliche Behandlung:

Der Altersvorsorgeaufwand (Eigenbeiträge + Zulagen) kann als Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bis zu 2.100 EUR jährlich steuerlich geltend gemacht werden und somit gegebenenfalls die Steuerbelastung senken.

 

Die Leistungen der Barmenia FörderRente Index (Riester-Rente) unterliegen in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung.

Rechenbeispiel:

Eine Mutter, alleinerziehend, zwei Kinder (4 und 7 Jahre alt), Monatseinkommen 2.200 EUR.

Jahreseinkommen: 12 Monate x 2.200 € = 26.400 €

Davon 4% sind: 1.065 €. Dies ist der Geldbetrag, der in der Anlageform Riester jährlich mindestens für die Altersvorsorge aufgewendet werden muss, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten.

 

Maximal können 2.100 EUR pro Jahr auf diese Weise in einen Riestervertrag eingezahlt werden.

Die staatlichen Zulagen im Beispiel sind:

Mutter:      175 € pro Jahr

Kind 1:       300 € pro Jahr

Kind 2:       300 € pro Jahr

Zulagen gesamt;   775 € pro Jahr, vom Staat geschenkt.

Gesamtbeitrag für die Altersvorsorge:

1.056 € + 775 € = 1.831 € (statt "nur" 1.056 € Eigenanteil).

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