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KFZ, Moped, Mofa und E-Scooter-Versicherung

Zu welchem Bereich möchten Sie Informationen und Ihren persönlichen Beitrag berechnen?

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Wofür benötigt man die Kfz Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die ein Kraftfahrer verursacht.

 

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Unfallopfer auch dann ihr Geld erhalten, wenn der Verursacher über wenig Eigenmittel verfügt.

KFZ Haftpflichtversicherung, was kann man versichern?

Versicherungssumme:

 

bis zu 100 Millionen EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; max. 15 Millionen EUR je geschädigte Person
 

Schutzbrief:
 

mit fahrzeug- und personenbezogenen Leistungen.
Die personenbezogenen Leistungen gelten sogar bei
Flug- oder Bahnreisen.


Entschädigungsausfallschutz bei Auslandsreisen:


Wir helfen Ihnen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug im europäischen Ausland – einschl. Mittelmeeranliegerstaaten – unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden.


„Mallorca-Police“:

 

(Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland – einschliesslich Mittelmeeranliegerstaaten) bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.


Fahrerschutz:


Wenn der Fahrer eines Fahrzeuges einen Unfall verursacht, kann er für seine eigenen Verletzungen aus seiner Kfz-Haftpflichtversicherung keine Leistungen erhalten. Unser Fahrerschutz schliesst diese Lücke und
deckt die Personenschäden des Fahrers. Dieser  umfangreiche Schutz kann auf Wunsch eingeschlossen werden.


Rund-um-die-Uhr-Service:


mit umfangreichen Assistanceleistungen.


Rabattschutz:

 

Kann vereinbart werden, wenn Sie sich eine hohe SF-Klasse / Schadensfreiheitsklasse erfahren haben, um diese auch nach einem Unfall, zur Wahrung Ihrer günstigen Beitragssätze, zu erhalten.

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eVB-Nummer / elektronische Versicherungsbestätigungsnummer:

 

Sie möchten ein Fahrzeug auf sich zulassen? Damit Sie das tun können, benötigt Sie eine "eVB-Nummer. Damit erhalten Sie, bis zum Abschluss der regulären KFZ-Versicherung, vorläufigen Haftpflicht Versicherungsschutz in eine Minimaldeckungsvariante.

Die eVB-Nummer selbst hiess früher "Deckungskarte oder Doppelkarte" und enthält die wichtigsten Angaben zu Ihrem Fahrzeug und Ihnen als Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter.

Kontaktieren Sie uns, dann können Wir Ihnen sofort eine eVB-Nummer erstellen und zusenden. (Per E-Mail)

Wofür benötigt man die Kfz Kaskoversicherung?

 

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am eigenen Kraftfahrzeug. Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung gegen Schäden am eigenen Auto. Die Vollkasko zahlt Schäden, die der Halter selbst verursacht hat. Die Teilkasko übernimmt die Kosten, wenn Ihr Auto durch äussere Einflüsse beschädigt, zerstört oder entwendet wurde (Ausnahme: Vandalismus).

KFZ-Kaskoversicherung / Teilkasko / Vollkasko,

was kann man versichern?

Versicherte Naturgewalten:


Zusätzlich zu Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung besteht auch Versicherungsschutz für Schäden durch Erdsenkung,


Erdrutsch und Lawinen.


Kollisionen mit Tieren aller Art Wir leisten für Schäden durch Zusammenstösse mit allen Tieren – es gibt keine Einschränkung auf Haarwild.
 

Tierbiss:


Wir leisten für Schäden an Kabeln, Leitungen,  Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmaterialien, die durch Marder oder andere Tierbisse unmittelbar an Ihrem Fahrzeug verursacht wurden. Bis zu 3.000 EUR zahlen wir zusätzlich für Folgeschäden.


Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit:


Wir zahlen auch für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.


Neuwertentschädigung:


Bis zu 18 Monate nach der Erstzulassung zahlen wir im Fall eines Totalschadens (oder 12 Monate im Fall eines Diebstahls) des Fahrzeuges sogar den Neuwert.
 

Kaufpreisentschädigung:


Bis zu 6 Monate nach dem Kauf eines gebrauchten Pkw zahlen wir im im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls des Fahrzeuges den nachgewiesenen Kaufpreis, wenn sich der Fahrzeugzustand seit dem Kauf nicht wesentlich verschlechtert hat.


Mietwagen und mehr:


Wäre es nicht fantastisch, wenn man sich nach einem Schaden um nichts kümmern müsste? Wenn sich die Werkstatt von selbst meldet, das Auto abholt, auf Wunsch sogar einen kostenlosen Ersatzwagen da
lässt und das reparierte Auto – innen und aussen gereinigt – wiederbringt. Dies ist Wirklichkeit für unsere Kaskokunden!


Werkstattbindung mit Reparaturservice:


kann vereinbart werden. Hierfür erhalten Sie einen Nachlass auf die Beiträge zur Kaskoversicherung (Vollkasko 10 %, Teilkasko 5 %).


GAP-Deckung für Leasing- und kreditfinanzierte
Pkw versicherbar:


Im Fall eines Totalschadens ist der Restwert des Fahrzeuges gemäss den Vereinbarungen des Leasing-/Kreditvertrages häufig höher, als der Wiederbeschaffungswert, den eine „normale“ Kfz-Versicherung erstattet. Die Vollkaskoversicherung kann gegen einen Zusatzbeitrag um die „GAP-Deckung“ erweitert werden, mit der diese Deckungslücke
geschlossen wird.


Das besondere Barmenia-Highlight:


Wer sich für das Alternativangebot „Barmenia-Top-Schutz“ entscheidet, verzichtet auf den Schutzbrief und den Entschädigungsausfallschutz bei Auslandsreisen
– die sonstigen Leistungsvorteile gelten auch dort.

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Informationen zur

E-Scooter Versicherung:

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Gut zu wissen:

 

Wo dürfen E-Scooter fahren?

  • auf Straßen und Radwegen

  • nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen E-Scooter nur fahren, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Voraussetzungen für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr:

 

  • Der Fahrer ist mindestens 14 Jahre alt

  • Für das Fahrzeug gibt es eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

  • 6 bis max. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit

  • Fabrikschild mit Pflichtangaben

  • Am Elektrokleinstfahrzeug befindet sich eine gültige Versicherungsplakette

 

Auf Privat- und Betriebsgeländen greifen diese Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht. Der Besitz eines Führerscheins ist für das Fahren eines E-Scooters nicht notwendig.

E-Scooter-Versicherung:

 

Wer in Deutschland einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte, ist nach dem Gesetz verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie tritt ein für Schäden, die der Versicherte anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern zufügt.

Zu erkennen sind versicherte E-Scooter anhand der aufgeklebten Versicherungsplakette. Optisch ähnelt sie einem Mofaschild, ist jedoch deutlich kleiner. Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist eine allgemeine Betriebserlaubnis und ein Fabrikschild. Außerdem darf die Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters 20 km/h nicht überschreiten.

Übrigens: Die Versicherung wird immer für 1 Jahr abgeschlossen (das Versicherungsjahr endet immer Ende Februar und muss zum 01.03. eines jeden Jahres erneuert werden).

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